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   VerfGH Bayern, 04.08.1986 - 63-VI-85   

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VerfGH Bayern, 04.08.1986 - 63-VI-85 (https://dejure.org/1986,9631)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.1986 - 63-VI-85 (https://dejure.org/1986,9631)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 1986 - 63-VI-85 (https://dejure.org/1986,9631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 314
  • NStZ 1987, 36
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    Bei dieser Sachlage war der Beschwerdeführer nicht verpflichtet, seinen Rechtsbehelf nach § 33a StPO gegenüber dem Amtsgericht in Erinnerung zu bringen, um sich dort das rechtliche Gehör doch noch zu verschaffen (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 19.2.2014 - 123/13 -, Juris Rn. 11; Bay. VerfGH, Entscheidung vom 4.8.1986 - Vf. 63-VI-85 -, NJW 1987, 314; VerfGH Berlin, Beschluss vom 15.6.1993 - 18/92 -, Juris Rn. 9; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 19.7.2007 - Vf. 43-IV-07 -, Juris Rn. 18).

    Vielmehr durfte er sich auf die Mitteilung des Amtsgerichts verlassen und sich ohne weitere Beschreitung des hier an sich gegebenen Rechtswegs (§ 304 StPO) an den Verfassungsgerichtshof wenden (so auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 19.2.2014 - 123/13 -, Juris Rn. 11; BayVerfGH, Entscheidung vom 4.8.1986 - Vf. 63- VI-85 -, NJW 1987, 314; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 33a Rn. 14; a.A. VerfGH Berlin, Beschluss vom 18.7.2006 - 43/03 -, Juris Rn. 17 ff; Bay. VerfGH, Entscheidung vom 5.7.1996 - Vf. 116-VI-94 -, Juris Rn. 9 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Die absolute Wirkung des Fristablaufs darf zwar nicht mit Rücksicht auf bloße Billigkeitsgesichtspunkte beiseite geschoben werden (OLG Hamm MDR 1997, 1155 mwN.); sie hat jedoch zurückzutreten, wenn die Partei den Ablauf der Jahresfrist nicht zu vertreten hat, die Verantwortung für die Nichteinhaltung der Frist in der staatlichen Sphäre liegt und der Prozessgegner keines Schutzes bedarf, weil er auf den Bestand der ihm durch die Rechtskraft entstandenen Rechtsposition nicht vertrauen konnte und nicht vertraut hat (BayVerfGH NJW 1987, 314, 315 mwN.; BGH NJW 1973, 1373; BAG aaO.; OLG Schleswig aaO.; KG KGR 1999, 281 f. mwN.; Zöller-Greger aaO.; im Grundsatz auch OLG Düsseldorf aaO.).
  • VGH Hessen, 24.10.1995 - 9 UE 1050/94

    Keine Wiedereinsetzung bei Klagefristversäumung in einem gerichtskostenfreien

    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 -, NJW 1982, 1664) und der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 4. August 1986 - Vf. 63 - VI - 85 -, NJW 1987, 314) teilen diese Rechtsmeinung mit der Einschränkung, daß die Gründe für die Verzögerung allein in der Sphäre des Gerichts liegen müssen.
  • VG Berlin, 10.11.2016 - 1 K 91.14

    Nichtigkeit der Versagung einer Auskunftserteilung über die zur eigenen Person

    Eine Erklärung, wonach "unter der Voraussetzung" (vgl. VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 13. August 2009 - 4 K 844/09, NVwZ-RR 2009, 983) oder "unter dem Vorbehalt" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. September 2014 - 2 BvR 2192/13, BeckRS 2014, 57452; BayVerfGH, Entscheidung vom 4. August 1986 - Vf. 63-VI-85, NJW 1987, 314, 315) der Bewilligung von Prozesskostenhilfe Klage erhoben wird, ist dahingehend auszulegen, dass Prozesskostenhilfe beantragt wird und die Klageschrift als Anlage zu diesem Antrag zu verstehen ist (VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 13. August 2009 - 4 K 844/09, NVwZ-RR 2009, 983 m.w.N.).
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